Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Dieser AVV ist Bestandteil des Hauptvertrags zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Bitte vor Vertragsabschluss vollständig lesen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail an seideldavin3@gmail.com senden — oder im Dashboard digital unterzeichnen.

Präambel

Der Auftragnehmer (Davin Seidel, Einzelunternehmen, Humboldtstraße 55, 75175 Pforzheim) verarbeitet im Rahmen der Plattform „Pfotenklingel“ personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (der Salon-Inhaber/in). Die Parteien schließen deshalb folgenden Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Entgegennahme von Anrufen durch eine KI-Telefonassistenz, die Aufzeichnung und Transkription dieser Anrufe, die Verarbeitung der erhobenen Daten zur Terminbuchung, sowie die Bereitstellung dieser Daten im Dashboard des Auftraggebers. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

§ 2 Art und Zweck

Verarbeitung von Stimmaufnahmen, Transkripten und strukturierten Anrufdaten ausschließlich zum Zweck der Terminvermittlung und Auskunftserteilung im Namen des Auftraggebers.

§ 3 Art der Daten

  • Rufnummer des Endanrufers
  • Stimmaufnahme und Transkript
  • Name, ggf. Hundename, Rasse, Größe
  • Termindaten (Wunschdienstleistung, Datum, Uhrzeit)

§ 4 Kategorien betroffener Personen

  • Endkunden des Hundesalons (anrufende Personen)
  • Mitarbeiter des Auftraggebers, soweit am Telefon

§ 5 Pflichten des Auftragnehmers

  • Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen.
  • Vertraulichkeitsverpflichtung aller mit der Verarbeitung befassten Personen.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO — siehe Anlage 2.
  • Unterstützung des Auftraggebers bei Betroffenenanfragen, Meldepflichten (Art. 33/34) und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
  • Löschung oder Rückgabe aller verarbeiteten Daten nach Beendigung des Vertrags, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

  • Sicherstellung der Rechtsgrundlage der Verarbeitung gegenüber den Endkunden (Information, Einwilligung wo erforderlich).
  • Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen.
  • Benennung eines Ansprechpartners für Datenschutzfragen.

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber erteilt allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 1 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Über Änderungen informiert der Auftragnehmer mindestens 14 Tage vorher per E-Mail. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Widerspruchsrecht; widerspricht er, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 8 Kontroll- und Auskunftsrechte

Der Auftraggeber kann sich auf eigene Kosten von der Einhaltung dieses Vertrags überzeugen, insbesondere durch Einholung schriftlicher Auskünfte oder durch eine Audits durch qualifizierte Dritte.

§ 9 Haftung

Die Haftung bestimmt sich nach Art. 82 DSGVO sowie nach den Haftungsregelungen des Hauptvertrags.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen die Bestimmungen dieses AVV vor. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1 – Unterauftragsverarbeiter

AnbieterZweckSitzGarantien
Vapi Inc.Telefonie-Plattform, Sprachsteuerung, Call-AufzeichnungUSAStandardvertragsklauseln (SCC), TIA
Anthropic PBCSprachmodell (LLM) Claude Haiku 4.5 für GesprächsführungUSA / EU (AWS Bedrock Frankfurt wo möglich)Standardvertragsklauseln (SCC), No-Train-Policy
ElevenLabs Inc.Text-zu-Sprache (TTS), StimmsyntheseUSAStandardvertragsklauseln (SCC)
Deepgram Inc.Spracherkennung (STT), Sprache-zu-TextUSAStandardvertragsklauseln (SCC)
Supabase Inc.Datenbank (Termine, Anrufprotokolle), Authentifizierung, SpeicherEU (Frankfurt, eu-central-1)Innerhalb EU — keine zusätzlichen Maßnahmen nötig
Vercel Inc.Hosting der WebanwendungEU (Frankfurt fra1) / Edge weltweitStandardvertragsklauseln (SCC) für Edge-Anteile
Stripe Payments Europe Ltd.Zahlungsabwicklung (Abonnement, SEPA)Irland (EU) / USAStandardvertragsklauseln (SCC)

Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

  • Zutrittskontrolle: Server stehen in zertifizierten Rechenzentren der Auftragsverarbeiter (insb. AWS / GCP / Vercel / Supabase, EU-Region wo möglich).
  • Zugangskontrolle: Authentifizierung über Magic-Link, rollenbasierter Zugriff, Service-Role-Trennung. Keine direkten Datenbankzugriffe ohne TLS.
  • Zugriffskontrolle: Row Level Security (RLS) auf allen Mandantentabellen — strikte Mandantentrennung.
  • Weitergabekontrolle: Sämtliche Übertragungen via TLS 1.2+. Webhook-Verifikation per HMAC-SHA256.
  • Eingabekontrolle: Audit-Logs und Anrufprotokolle mit Zeitstempel; Idempotenz-Keys verhindern doppelte Buchungen.
  • Auftragskontrolle: Weisungsgebundene Verarbeitung, schriftliche AVV mit allen Unterauftragsverarbeitern.
  • Verfügbarkeitskontrolle: Backups durch Supabase (Point-in-Time-Recovery), Notfall-Wiederherstellung dokumentiert.
  • Trennungskontrolle: Logische Trennung pro Mandant via tenant_id auf jeder Zeile.
  • Löschkonzept: Anrufaufnahmen und Transkripte werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht (per Tenant konfigurierbar).

Unterschriften

Auftragnehmer: Davin Seidel, Pforzheim, am ________________

Auftraggeber: ___________________________________ (Salonname, Inhaber/in, Ort, Datum)

Stand: 30.5.2026 — Diese Fassung wurde nicht abschließend juristisch geprüft. Vor Vertragsschluss empfehlen wir eine kurze anwaltliche Durchsicht.